Gemäss Gesetz ist ein Aquakulturbetrieb definiert als eine Anlage, in der Wassertiere unter Einsatz von Techniken gehalten werden, die auf eine Produktionssteigerung über das unter natürlichen Bedingungen mögliche Mass hinaus ausgerichtet sind. Aquakulturbetriebe unterstehen verschiedenen Verordnungen und Bestimmungen. Zusätzliche Rechtsgrundlagen gelten für die Produktion von Speisefisch.
Gemäss Tierschutzverordnung (TSchV) werden die Tierkategorien auf zwei verschiedenen Stufen unterschieden:
In der nationalen und kantonalen Gesetzgebung hat die Aquakultur keinen klar definierten Platz. Die Gesetzgebung liegt beim Bund, die Anwendung jedoch bei den Kantonen. Die gesetzlichen Vorschriften werden in den verschiedenen Kantonen oft unterschiedlich ausgelegt, was zu Unsicherheiten führt.
Die Bewilligungsverfahren für die Einrichtung und Betrieb von Anlagen werden auf kantonaler Ebene geführt. Die Bewilligungen beziehen sich auf:
Für biologische Fischzuchten gelten weitere Grundsätze und Vorschriften wie die Verordnung über die biologische Landwirtschaft.
Das Landwirtschaftsgesetz legt das Konzept und den Geltungsbereich der Landwirtschaft fest. Diese umfasst demnach «die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung». In der Schweiz gelten Fische und Krustentiere jedoch nicht als landwirtschaftliche Nutztiere. Entsprechende Produktionsanlagen sind daher nach dem Raumplanungsgesetz eigentlich nicht mit Landwirtschaftszonen vereinbar.
Es ist jedoch möglich, eine Aquakulturanlage als nicht-landwirtschaftlichen Nebenbetrieb zu führen. Der Betrieb muss dabei den Nachweis erbringen, dass er auf ein Zusatzeinkommen angewiesen ist, und er hat dies mit einem Betriebskonzept zu belegen. Das Landwirtschaftsgesetz sieht bereits die Unterstützung der Berufsfischerei und Fischzucht vor, insbesondere durch Massnahmen im Zusammenhang mit Strukturen, Verarbeitung und Vermarktung sowie durch Massnahmen zur Absatzförderung und zur Unterstützung regionaler Entwicklungsprojekte.
[1] T. Janssens, L. Regazzoni, und F. Tschudi (2020), Aufbau einer Koordinationsstelle für die Schweizer Aquakultur.
[2] Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, https://www.blv.admin.ch
[3] Website des Bundesamtes für Landwirtschaft, https://www.blw.admin.ch